Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften
Ergebnis: 8 Monate FS auf Bewährung
Wo? AG Neustadt am Rübenberge
Unser Mandant war des Besitzes Kinder- und jugendpornographischer Schriften angeklagt. Am Tatnachweis war nicht zu rütteln. In einer umfassenden Strafmaßverteidigung konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz eine im Hinblick auf die Schwere des Tatvorwurfs äußerst milde Bestrafung herausholen. Leitende Kriterien dafür waren, dass unser Mandant ein älterer Herr war, der noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, er die Taten eingeräumt und das gesamte Verfahren auf ihn einen nachhaltigen Eindruck gemacht hat, sodass keinesfalls zu befürchten war, dass er noch einmal straffällig werden wird.