22. April 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahl

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahl

Ergebnis: Einstellung nach § 47 JGG

Wo? AG Hamburg-Barmbek

 

Die Anklage wegen Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahls lag seit der letzten Hauptverhandlung beim Richter in Barmbek. Seitdem sind genau 2 Jahre vergangen. Inzwischen ist der damals 15-jährige Mandant volljährig geworden und konnte dem Richter glaubhaft vermitteln, dass er nun erwachsen sei und anders auf die Dinge blicke als früher. Er wisse, dass er damals viel “Mist” gebaut habe, nun aber gelernt habe, wie man richtig mit Konflikten umgehe. Er hat sich vor Gericht persönlich bei einer Zeugin entschuldigt. Der andere Zeuge war aufgrund von “Work- and Travel” in Australien. Der Mandant machte – vor allem in Hinblick auf seinen nun bestandenen Abschluss, Drogenfreiheit und seiner geplanten Ausbildung – einen sehr guten Eindruck, sodass der Richter und die Staatsanwaltschaft einer Einstellung zustimmten. Oft ist gute Vorbereitung und das Auftreten in der Verhandlung entscheidend.