Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Schöffengericht Köln
In einer Jugendstrafsache vor dem Schöffengericht in Köln konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 JGG für seinen Mandanten erzielen. Herr Grabitz verlas für den Mandanten ein von ernstlicher Reue getragenes Geständnis und präsentierte Nachweise, wonach der jugendliche Mandant bereits seit vielen Monaten regelmäßig von seinem Taschengeld einen gewissen Betrag an den Kinderschutz spendete. Ferner erinnerte Herr Grabitz das Gericht eindringlich daran, dass nicht die Sühne oder Bestrafung sondern einzig und allein der Erziehungsgedanke im Zentrum eines jeden Jugendstrafverfahrens zu stehen haben. Damit drang er bei Gericht und Staatsanwaltschaft durch.