22. Mai 2023 | Defensio-Fälle

Treuer Freund oder Kleinstadtdealer?

Strafverteidiger: Christian Albrecht  

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung  

Staatsanwaltschaft: Lüneburg  

 

Dem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, bei sich zuhause Marihuanapflanzen anzubauen und auch Marihuana zu verkaufen. Die Staatsanwaltschaft stellte bei einer Durchsuchung beim Mandanten Marihuanasamen und -blüten sicher. Auf seinem Mobiltelefon fand sie ein Lichtbild, auf welchem die Staatsanwaltschaft eine Marihuanapflanze vor dem Haus des Mandanten zu erkennen glaubte.  

Rechtsanwalt Christian Albrecht konnte die Staatsanwaltschaft durch eine umfangreiche Schutzschrift davon überzeugen, dass der Mandant das Marihuana nur selbst konsumierte und lediglich einem guten Freund einmalig Marihuanasamen ohne Eigennützigkeit weiterveräußert hatte. Hinsichtlich des Lichtbilds konnte er glaubhaft darlegen, dass es sich bei der Pflanze auf dem Bild um eine am Vortag von dem Mandanten auf einem CBD-Feld abgeschnittene Nutzhanfpflanze handelte.