Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Beleidigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes beleidigt zu haben, nachdem ihm dieser gebeten hatte, seine Mund-Nasen-Bedeckung korrekt aufzusetzen. Der Verdacht beruht im Wesentlichen auf den Angaben des Anzeigenerstatters selbst, die sich teilweise selbst widersprachen. Strafverteidiger Dr. Hennig konnte darlegen, dass sich der Inhalt des vermeintlichen Streitgesprächs nicht rekonstruieren lässt und es daher an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.