01. März 2022 | Defensio-Fälle

Streitthema: Maskenpflicht

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Beleidigung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Hannover 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes beleidigt zu haben, nachdem ihm dieser gebeten hatte, seine Mund-Nasen-Bedeckung korrekt aufzusetzen. Der Verdacht beruht im Wesentlichen auf den Angaben des Anzeigenerstatters selbst, die sich teilweise selbst widersprachen. Strafverteidiger Dr. Hennig konnte darlegen, dass sich der Inhalt des vermeintlichen Streitgesprächs nicht rekonstruieren lässt und es daher an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.