Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bochum
Unser Mandant wurde mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung konfrontiert. Sein Nachbar behauptete, unser Mandant habe ihm eine Schnittverletzung zugefügt, seinen Hund auf ihn gehetzt und mit einer Dose nach ihm geworfen.
Strafverteidiger Oliver Moro konnte in einer Schutzschrift darstellen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand: Erstens war die Aussage des Nachbarn, der den Streit selbst ausgelöst hatte, wenig glaubhaft. Zweitens handelte unser Mandant, der von dem Nachbar angegriffen wurde, in Notwehr.
Die Staatsanwaltschaft ließ sich davon überzeugen und stellte das Verfahren ein. Unserem Mandanten blieb eine Anklage erspart.