Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Versuchter Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Der Mandantin wurde versuchter Betrug vorgeworfen. Sie soll Hundewelpen zum Verkauf angeboten haben, welche nicht (wie angegeben) aus Deutschland, sondern aus Holland stammten. Da sich der ausgewählte Hundewelpe verletzt hatte, kam es nicht zu einer Besichtigung bzw. einem Verkauf an die Anzeigenerstatterin. Mit der Schutzschrift konnte die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO erwirkt werden. Für die Behauptungen der Anzeigenerstatterin gab es keine objektiven Anhaltspunkte. Dementsprechend konnte auch kein Tatentschluss bei der Mandantin nachgewiesen werden.