25. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Schmerzmittelkonsum im Straßenverkehr?

Datum: 24.01.2022

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Trunkenheit im Verkehr  

Ergebnis: Einstellung wegen Geringe der Schuld gegen Auflage 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, unter Einfluss von Arzneimitteln ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt zu haben und rauschbedingt fahruntüchtig gewesen zu sein. Er soll unter Einfluss von dem schmerzmildernd wirkenden Mittel Ketamin mit 35 km/h in Schlangenlinien gefahren sein und teilweise die Gegenfahrbahn genutzt haben. Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig ist es gelungen die Einstellung des Verfahrens mittels einer gut begründeten Schutzschrift zu erwirken. Dass unser Mandant vorsätzlich gehandelt hat, war ihm nicht nachzuweisen und für die Strafverfolgung der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt fehlte es am öffentlichen Interesse. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren wegen Geringe der Schuld nach § 153a StPO gegen Auflage ein.