Datum: 02.12.2021
Strafverteidiger Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO)
Wo? Amtsgericht Lübeck
Der Mandant war sein gesamtes Berufsleben Elektroinstallateur, bis sein Unternehmen von einem Investor aufgekauft und er gekündigt wurde. Trotz fortgeschrittenen Alters bemühte sich der Mandant wieder Arbeit zu finden. Dies gelang auch, jedoch erwartete man von ihm vor Beginn des Arbeitsvertrages ein „Praktikum“ zu absolvieren. Man warf ihm vor, das Arbeitslosengeld während der Praktikumszeit zu Unrecht erhalten zu haben. Aufgrund der tragischen Umstände, die Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier im Prozess darlegte, waren Gericht und Staatsanwaltschaft bereit auf eine Verurteilung des Mandanten zu verzichten und das Verfahren gegen eine überschaubare Geldauflage zur Einstellung zu bringen.