Strafverteidigerin: Miriam Paschke
Vorwurf: sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Stralsund
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person. Der Vorfall soll sich vor über 20 Jahren zugetragen haben, im Jahr 2000. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwältin Miriam Paschke darlegen, dass eine Verfolgung der Tat wegen Verjährung nicht mehr möglich war. Im Übrigen erwies sich die Zeugenaussage der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin als vollkommen unglaubhaft. Darüber hinausgehende Beweise gegen unseren Mandanten lagen nicht vor, sodass auch aus diesen Gründen das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war.