Strafverteidiger: Strafverteidigerin Franziska Mayer
Vorwurf: Vortäuschen einer Straftat, Beleidigung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO
Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg
Der Mandantin wurde vorgeworfen, ihre Nachbarinnen nach einer Auseinandersetzung zu Unrecht wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung angezeigt zu haben. Dem Geschehen lag ein Nachbarschaftsstreit zugrunde. In der Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass die Angaben der Nachbarinnen nicht ausreichen, um einen hinreichenden Tatverdacht anzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft konnte so von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens überzeugt werden.