Strafverteidiger: Svenja Dörge
Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde die Begehung einer fahrlässigen Körperverletzung vorgeworfen. In einem unaufmerksamen Moment soll er einen Mofa-Fahrer übersehen und mit seinem Pkw angefahren haben.
Strafverteidigerin Svenja Dörge konnte in einer Schutzschrift herausarbeiten, dass es an einem öffentlichen Interesse der Strafverfolgung fehlte.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Argumentation an und stellte das Verfahren antragsgemäß nach § 170 Abs. 2 StPO ein.