Strafverteidigerin: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem jugendlichen Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Durch eine akribische Analyse und Auswertung der Ermittlungsakte konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwalt zur Einstellung des Verfahrens bewegen. Es konnte nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Mandant vorsätzlich handelte. Denn die eigentlich zwölf Jahre alte Anzeigenerstatterin hatte suggeriert, sie sei bereits vierzehn Jahre alt. Hinsichtlich des Tatvorwurfs der Nötigung konnte gezeigt werden, dass die erzieherischen und polizeilichen Maßnahmen ausgereicht hatten, um auf das Verhalten des Mandanten nachhaltig einzuwirken.