10. März 2022 | Defensio-Fälle

Wo bleiben meine Barfußschuhe?!

Strafverteidigerin: Miriam Paschke 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Der Mandantin wurde Betrug in zwei Fällen vorgeworfen. Über eine Verkaufsplattform im Internet verkaufte sie zwei Paar Barfußschuhe. Vereinbart war, die Schuhe nach Vorkasse zu versenden. Die Käufer behaupteten, niemals Schuhe erhalten zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte die Einstellung mangels Tatverdacht erwirkt werden. Nicht nachweisbar war, dass der Vorsatz der Mandantin auf Nicht-Erfüllung gerichtet gewesen war. Das Geld bezahlte die Mandantin bereitwillig zurück. Fall gelöst.