Strafverteidigerin: Miriam Paschke
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Der Mandantin wurde Betrug in zwei Fällen vorgeworfen. Über eine Verkaufsplattform im Internet verkaufte sie zwei Paar Barfußschuhe. Vereinbart war, die Schuhe nach Vorkasse zu versenden. Die Käufer behaupteten, niemals Schuhe erhalten zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte die Einstellung mangels Tatverdacht erwirkt werden. Nicht nachweisbar war, dass der Vorsatz der Mandantin auf Nicht-Erfüllung gerichtet gewesen war. Das Geld bezahlte die Mandantin bereitwillig zurück. Fall gelöst.