Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung nach § 170 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück
Unserem Mandanten wurde Besitz und Erwerb von Amphetaminen vorgeworfen. Einziger Anhaltspunkt für den Vorwurf war ein nach einer Verkehrskontrolle durchgeführter Bluttest, durch den Konsum von Amphetaminen nachgewiesen werden konnte. Es konnte herausgearbeitet werden, dass der Konsum von Amphetaminen nicht notwendig deren Besitz oder Erwerb voraussetzt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.