10. März 2022 | Defensio-Fälle

Konsum ist noch lange kein Besitz

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG  

Ergebnis: Einstellung nach § 170 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück

 

Unserem Mandanten wurde Besitz und Erwerb von Amphetaminen vorgeworfen. Einziger Anhaltspunkt für den Vorwurf war ein nach einer Verkehrskontrolle durchgeführter Bluttest, durch den Konsum von Amphetaminen nachgewiesen werden konnte. Es konnte herausgearbeitet werden, dass der Konsum von Amphetaminen nicht notwendig deren Besitz oder Erwerb voraussetzt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.