8. September 2021 | Defensio-Fälle Sexualstrafrecht

Erwischt mit Kinderpornos aus Chatgruppen auf dem Handy

Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften
Ergebnis: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Wo? AG Rendsburg

Der Mandant befand sich in zahlreichen Chatgruppen, in dem ihm bis zu 500 Bilder und Videos kinder- und jugendpornografischen Inhaltes zugesandt wurden. Dies ergab eine eher zufällige Beschlagnahme des Handys des Mandanten. Strafverteidiger Göttert konnte unter Darlegung der mildernden Gesichtspunkte erreichen, dass das Gericht von der Verhängung einer Geldstrafe absah. So handelte er nur bedingt vorsätzlich, als ihm das Material zugesandt wurde. Zudem zeigte der Mandant sich von Beginn der Ermittlungen an reuig und einsichtig. Der Mandant wurde lediglich verwarnt. Bei einem Straftatbestand, bei dem der Ruf nach harten Strafen immer lauter wird, ein für den Rechtsstaat erfreuliches Ergebnis.