Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe in seinem Garten onaniert, um seine Nachbarin damit zu belästigen. Mit unserer Schutzschrift konnte aber herausgearbeitet werden, dass das Verhalten aus rechtlichen Gründen nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb antragsgemäß das Verfahren ein.