07. September 2021 | Defensio-Fälle

Der geile Nachbar

Strafverteidiger: Jonas Göttert 

Vorwurf: Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe in seinem Garten onaniert, um seine Nachbarin damit zu belästigen. Mit unserer Schutzschrift konnte aber herausgearbeitet werden, dass das Verhalten aus rechtlichen Gründen nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb antragsgemäß das Verfahren ein.