Datum: 15.09.2021 / Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch
Wo? Amtsgericht (Schöffengericht) Eutin
Dem Mandanten wurde vorgeworfen nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr im Rahmen eines One-Night-Stands seine Finger gegen den Willen der Sexpartnerin vaginal eingeführt zu haben. In der Hauptverhandlung konnten Brüche in der Aussage der Zeugin heraus gearbeitet werden. Vor allem aber wurde deutlich, dass die Zeugin den Geschlechtsverkehr wollte und auch danach keine Abneigung gegen sexuelle Handlungen zum Ausdruck gebracht wurde. Das Gericht ging gemäß des Plädoyers der Verteidigung davon aus, dass bereits der objektive Tatbestand der Vergewaltigung nicht vorliegt und sprach antragsgemäß frei.