Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro
Vorwurf: Urkundenfälschung, § 267 Abs. 1 StGB
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde eine Urkundenfälschung anhand einer auf seinen Namen ausgestellten Kopie vorgeworfen. In dem ausführlichen Antrag konnte dargelegt werden, dass dies im konkreten Fall nicht für eine Anklage ausreicht, da keine konkrete Tathandlung nachweisbar war. Zudem ging es um die Rechtsfrage, ob Kopien Urkunden sind. Antragsgemäß wurde das Verfahren eingestellt.