15. April 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Urkundenfälschung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro 

Vorwurf: Urkundenfälschung, § 267 Abs. 1 StGB 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Dem Mandanten wurde eine Urkundenfälschung anhand einer auf seinen Namen ausgestellten Kopie vorgeworfen. In dem ausführlichen Antrag konnte dargelegt werden, dass dies im konkreten Fall nicht für eine Anklage ausreicht, da keine konkrete Tathandlung nachweisbar war.  Zudem ging es um die Rechtsfrage, ob Kopien Urkunden sind. Antragsgemäß wurde das Verfahren eingestellt.