Strafverteidiger: Strafverteidiger Meese
Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Bei dem Mandanten wurden Cannabis und Arzneimittel aufgefunden. Zudem typische BtM-Utensilien. Mittels einer ausführlichen Antragsschrift konnte Rechtsanwalt Jonas Meese die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Es gelang aufzuzeigen, dass ein Inverkehrbringen von Arzneimitteln nur aufgrund einer Sicherstellung nicht nachgewiesen werden kann. Ein Handeltreiben lag ebenso nicht vor, da die ermittelnden Behörden nicht genug Tatsachen vorbringen konnten, um das Handeltreiben mit einer der Rechtsprechung genügenden Konkretisierung nachzuweisen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.