06. November 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften

Strafverteidigerin: Miriam Paschke 

Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften 

Ergebnis: Einstellung  

Wo: Staatsanwaltschaft Bremen 

 

Unserem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Die halbstaatliche Organisation “NCMEC” aus Amerika hatte den deutschen Behörden mitgeteilt, dass ein Nutzer des Cloud-Dienstes “Dropbox” im Juni 2021 eine kinderpornographische Videodatei ins Internet hochgeladen habe. Strafverteidigerin Miriam Paschke führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb bereits in tatsächlicher Hinsicht nicht hinreichend wahrscheinlich war, dass unser Mandant die Datei hochgeladen hat und überhaupt Kenntnis von dieser hatte. In rechtlicher Hinsicht konnte insbesondere dargelegt werden, dass die gegenständliche Datei schon keinen kinderpornographischen Inhalt aufwies. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren ein.