Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf: Verdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte u.a.
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Mutmaßungen der Ermittler
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung eines jugendpornografischen Inhalts vorgeworfen. Er soll über den Internetdienst „Pinterest“ jugendpornografische Inhalte ins Internet hochgeladen haben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft konnten wir begründen, dass an einer Täterschaft unseres Mandanten erhebliche Zweifel bestehen. Zudem führte Strafverteidiger Christian Albrecht aus, dass, selbst bei einer unterstellten Täterschaft, die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen wäre. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren ein.