15. April 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der Nachstellung, Beleidigung und Bedrohung

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: Nachstellung, Beleidigung und Bedrohung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Arnsberg 

 

Unserem 13-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, er habe einen Gleichaltrigen beleidigt, bedroht und ihm nachgestellt. Strafverteidiger Christoph Grabitz wies die Strafverfolgungsbehörden daraufhin, dass ein Ermittlungsverfahren gegen strafunmündige Kinder unzulässig und unverzüglich einzustellen ist. Zudem beantragte er die Löschung sämtlicher mit dem Verfahren in Zusammenhang stehender Daten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.