Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Nachstellung, Beleidigung und Bedrohung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Arnsberg
Unserem 13-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, er habe einen Gleichaltrigen beleidigt, bedroht und ihm nachgestellt. Strafverteidiger Christoph Grabitz wies die Strafverfolgungsbehörden daraufhin, dass ein Ermittlungsverfahren gegen strafunmündige Kinder unzulässig und unverzüglich einzustellen ist. Zudem beantragte er die Löschung sämtlicher mit dem Verfahren in Zusammenhang stehender Daten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.