19. Juli 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Vortäuschen einer Straftat

Strafverteidiger: Strafverteidigerin Dr. Diebel

Vorwurf: Vortäuschen einer Straftat

Ergebnis: Einstellung

Wo?Staatsanwaltschaft Dortmund

 

Unserer Mandantin wurde das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen. Sie soll einen Einbruch in ihrer eigenen Wohnung inszeniert haben. Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unserer Mandantin nichts vorzuwerfen ist. Insbesondere war einziger Anhaltspunkt, dass sich eine DNA-Spur unserer Mandantin an der eingeschlagenen Terassentür befand. Diese Spur konnte auf verschiedenste Art und Weise dorthin gelangen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.