07. August 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei fahrlässiger Körperverletzung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Messe

Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg

 

Unserem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB vorgeworfen. Der Hund unseres Mandanten soll aus dem Haus entwischt sein und dann eine Dame gebissen haben. Diese soll in dem Versuch, sich gegen den Hund zu wehren, gestürzt sein und sich einen Bruch zugezogen haben. Rechtsanwalt Meese konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es für eine Strafverfolgung unseres Mandanten sowohl an einem Strafantrag als auch an einem besonderen öffentlichen Interesse an der Verfolgung mangelt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag des Verteidigers und stellte das Verfahren ein.