Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf: Urkundenfälschung
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo: Amtsgericht Lübeck
In einem jugendstrafrechtlichen Verfahren sah sich die heranwachsende Mandantin mit dem Vorwurf konfrontiert, ein Zeugnis gefälscht zu haben, um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Die Beweislage war erdrückend, sodass eine umfassende geständige Einlassung präsentiert wurde. Im Ergebnis konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen für die Mandantin erforderlich sind. Das Gericht stellte das Verfahren ohne Auflage ein.