Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte am gestrigen Tag seinen Mandanten vor dem Vollzug einer mehrjährigen Haftstrafe bewahren.
Der Mandant war in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt wurden. Zudem drohte dadurch der Bewährungswiderruf in zwei anderen Sachen, so dass insgesamt der Vollzug einer mehrjährigen Haftstrafe zu befürchten war.
Der Mandant, der mittlerweile ein geordnetes Leben führt und seit ca. vier Jahren, abgesehen von der jetzigen Angelegenheit, straffrei lebte, schaltete für die Berufungshauptverhandlung Dr. Hennig ein.
Mandant: „Ich wusste: Jetzt geht es um alles. Wenn mir jetzt noch einer helfen kann, dann Dr. Hennig.“
Die Berufung hatte Erfolg. Die Strafe wurde mehr als halbiert und zur Bewährung ausgesetzt.
Statt zwei Jahren ohne Bewährung erwirkte Dr. Hennig nun 10 Monate auf Bewährung
Auch der drohende Bewährungswiderruf war damit abgewendet.
Wie war dies möglich? Zunächst bemängelte Dr. Hennig verschiedene Schwächen des erstinstanzlichen Urteils und arbeitete in der Hauptverhandlung heraus, dass die Aussage des Nebenklägers zumindest in einigen Punkten erheblichen Zweifeln begegnet. Im Übrigen wurde das volle Programm einer Strafmaßverteidigung – zum Beispiel eine Schadenswiedergutmachung – präsentiert.
Dr. Hennig überzeugte sogar die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe, wenn auch eine höhere, plädierte. Die Nebenklage hatte mit ihrem Antrag, keine Bewährung zuzulassen, keinen Erfolg.
Dr. Hennig: „Mein Mandant ist vollständig resozialisiert. Der Vollzug der Haft hätte seine Existenz zerstört und ihn mutmaßlich kriminalisiert. Vor dem Hintergrund der Strafzwecke wäre der Vollzug einer Freiheitsstrafe nicht zu verantworten.“
Ein Beitrag von Alexander Schlüter