2. Juni 2019

Pyrotechnik: Dr. Hennig rettet Führungszeugnis trotz Wurf einer brennenden Fackel im Stadion (gefährliche Körperverletzung)

von: Dr. jur. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht

 

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen bei einem Fußballspiel zwischen Holstein Kiel und dem FC St. Pauli im Kieler Holsteinstadion im Jahr 2017 während des Spiels den Rasen mit einer Fackel überquert zu haben. Anschließend habe er die Fackel in Richtung Tribüne geworfen.

Passiert ist niemanden etwas.

 

Pyro im Stadion: Die Beweislage war erdrückend

Aufgrund der direkten Festnahme war die Beweislage erdrückend. Eine auf Freispruch gerichtet Verteidigung war wenig aussichtsreich. Allenfalls der Verletzungsvorsatz war ein stückweit in Zweifel zu ziehen.

 

 

 

Angeklagt: Versuchte gefährliche Körperverletzung

Die angeklagte gefährliche Körperverletzung wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem halben Jahr bestraft. Bei einer solchen Verurteilung erfolgt zudem eine Eintragung ins Führungszeugnis. Hier lag allerdings neben einer Vielzahl weiterer Strafmilderungsgründe (z.B. zivilrechtliche Folgen: DFB-Vertragsstrafe) nur ein Versuch vor.

 

Positives Ergebnis: Geldstrafe von nur 30 Tagessätzen

Ich bin im Vorwege mit Staatsanwaltschaft und Gericht in Verhandlungen eingetreten und konnte eine Geldstrafe von nur 30 Tagessätzen (erst über 90 erfolgt eine Eintragung im Führungszeugnis) durchsetzen.

Der Mandant ist glücklich und wird künftig seine Fußballleidenschaft auf legalem Weg Ausdruck verleihen.

 

 

Erfolgreiche Strafverteidigung in der Fußball-Fanszene

In den vergangenen Jahren haben wir vielfach im Bereich der Fußball-Fanszene erfolgreich verteidigt.

Häufig geraten auch Unschuldige in das Visier der Polizei. In vielen Fällen konnten wir Gerichtsverhandlungen allein durch schriftliche Anträge verhindern. In solchen Anträgen begründen wir ausführlich, weshalb ein Tatnachweis entgegen der polizeilichen Behauptungen nicht geführt werden kann.

Auch hier gilt, insbesondere für Unschuldige: Keine Aussage bei der Polizei bei Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter.

Kontaktieren Sie frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger.