21. November 2018

Presseerklärung: Prozessauftakt wegen eines Tötungsdeliktes am 22.11.2018

Am 22.11.2018 beginnt vor dem Schwurgericht des Landgerichts Lüneburg ein Verfahren wegen des Vorwurfs des Mordes. Diverse Anfragen aus den Medien geben Anlass zu folgender Erklärung:

Wir, Moritz Klay und Dr. Jonas Hennig, die Verteidiger des der Tat Beschuldigten, sind der festen Überzeugung, dass die Darstellung der Anklage zum Tatgeschehen falsch ist. Zu unserer Überzeugung handelt es sich um eine Affekttat im Rahmen eines eskalierten Streits, die keinesfalls als Mord in heimtückischer Begehungsweise zu bewerten ist. Eine ausführliche, handschriftlich verfasste Einlassung des Mandanten liegt uns vor.

Diese wird aufgrund der medialen Begleitung des Verfahrens nicht zu Beginn der Hauptverhandlung verlesen, da zahlreiche Zeugen nach Aktenlage mit erheblicher Belastungstendenz aufwarten und davon auszugehen ist, dass diese ihre Aussage zum Nachteil unseres Mandanten im Lichte der medialen Berichterstattung anpassen werden.

Im Übrigen werden zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Angaben gemacht.

Die Verteidiger

Dr. Jonas Hennig                                                       Moritz Klay

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht                   Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht