Dr. Hennig erwirkte für seinen Mandanten heute einen Freispruch am Amtsgericht Winsen Luhe. Dem Mandanten wurde gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat zunächst eine Einlassung des Mandanten, die dieser bereits im Ermittlungsverfahren abgegeben hat, verlesen. Die absolut glaubhafte Darstellung, nach der der Mandant jegliche Tatvorwürfe bestreitet, veranlasste das Gericht nur zu wenigen Nachfragen, die von Herrn Dr. Hennig – dies ist keine Selbstverständlichkeit bei einer Freispruchverteidigung – zuließ.
Es folgte eine relativ kurze aber harte Befragung der einzigen Hauptbelastungszeugin durch das Gericht und Strafverteidiger Dr. Hennig. Danach stand fest, dass die Aussage in sich widersprüchlich und in höchstem Maße unplausibel ist. Zudem wartete die Zeugin mit einer sogenannten Belastungstendenz auf. Mögliches Motiv für eine Falschbelastung war ein Streit um Hunde.
All dies würdigte Dr. Hennig in seinem ausführlichen Plädoyer und beantragte einen Freispruch. das Gericht folgte der Argumentation in Gänze.
Dr. Hennig: „Freispruch für einen Unschuldigen und nun sehr erleichterten und glücklichen Mandanten. So kann es weitergehen!“
Ein Beitrag vom wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Schlüter