12. Januar 2021

Ein Jäger auf Abwegen – Einstellung des Verfahrens dank Rechtsanwalt für Strafrecht Christian Albrecht

Unser Mandant, ein passionierter Jäger, musste die unangenehme Erfahrung einer Wohnungsdurchsuchung machen und meldete sich anschließend umgehend bei der Strafrechtskanzlei H/T Dr. Hennig & Thum. Rechtsanwalt für Strafrecht Christian Albrecht beantrage umgehend Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

 

Vorwurf des Diebstahls

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Fernglas aus einem Geschäft entwendet zu haben. Die Diebstahlshandlung wurde dabei durch eine Überwachungskamera aufgenommen. Der Ladenbesitzer führte auf eigene Faust Ermittlungen durch – und stieß dabei auf unseren Mandanten.

Nach intensivem Durcharbeiten der Ermittlungsakte wurde eine umfangreiche Schutzschrift erstellt. In dieser wurde dargelegt, weshalb eine Einstellung aus sog. Opportunitätsgründen in diesem Fall zwingend durchzuführen ist.

 

Gering schuldig? Wie kann das sein?

Ein Strafverfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Diese Geringfügigkeit wird anhand von verschiedenen Aspekten wie z.B. der Kooperation des Täters bei der Ermittlungsarbeit, fehlende Vorstrafen oder das Bemühen von Schadenswiedergutmachung beurteilt.

All dies traf auf unseren Mandanten zu. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß aus Opportunitätserwägungen ein.  Es erfolgte keine Strafe und keine Eintragung im Führungszeugnis.