von: Dr. jur. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht
Fragwürdig: Warum legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein?
Schon in der ersten Instanz konnte ich für meinen Mandanten im Rahmen einer Strafmaßverteidigung eine Bewährungsstrafe für den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 45 Fällen erreichen. Die Staatsanwaltschaft, die in für mich nicht nachvollziehbarer Weise beseelt war von dem Wunsch, meinem vollständig resozialisierten und einsichtigen Mandanten die Freiheit zu nehmen, ging in Berufung.
Bewährung gehalten und Strafe reduziert
Doch dies rächte sich. Wir gingen ebenfalls in Berufung. Die Bewährung konnte gehalten werden und die Strafe wurde sogar noch reduziert.
Ein derartiger Eifer, Menschen die Freiheit zu nehmen steht für mich im Widerspruch zu den Strafzwecken. Die dahinter stehende, zu vermutende Motivation ist erschreckend. Gut, dass wir das Landgericht Lüneburg von der Unbegründetheit dieses Begehrens überzeugen konnten.