Es war eine kurze, streitige und harte Verhandlung am Amtsgericht Schwarzenbek. Vor allem aber war sie erfolgreich. Mehrfach musste Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig gegen unzulässige Verlesungen und Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft intervenieren.
Im Raum standen erhebliche Vorwürfe im Kontext der Graffiti-Kunst und der Ehrdelikte. Wie meist bei einer Freispruchverteidigung sorgte Strafverteidiger Dr. Hennig dafür, dass sein Mandant vom Schweigerecht Gebrauch macht. In der Beweisaufnahme arbeitete er heraus, dass andere Täter in Betracht kommen und ein Tatnachweis gegen den Mandanten nicht geführt werden kann. Die Staatsanwaltschaft plädierte gleichwohl auf Verurteilung. Ohne Erfolg. Dr. Hennig konnte das Gericht überzeugen, das den Freispruch im Anschluss verkündete.