10. September 2020

„Corona-Betrug“ – Hochspezialisierte H|T Strafverteidiger verteidigen bei strafrechtlichen Vorwürfen im Kontext der Covid-19-Pandemie

von: Rechtsanwalt Oliver Moro

 

So zügig die Bundesagenturen die vielfach seit März 2020 beantragten Fördermittel im Kontext der Covid-19-Pandemie gewährten, so erwartbar groß war die Anzahl unberechtigt gestellter Anträge. Ebendeswegen folgt auf die einstige Antragswelle aktuell die strafrechtliche Aufarbeitung durch die Behörden in diversen Ermittlungsverfahren.

 

Strafrechtliche Folgen unsachgemäßer Beantragung

Die Fördermittel wurden als Kurzarbeitergeld nach dem SGB III oder als Corona-Soforthilfe gewährt. Stellen die Behörden bei ihrer Überprüfung der Antragsangaben Diskrepanzen zur betrieblichen und wirtschaftlichen Realität der Antragsteller fest, fordern sie die Antragsteller zunächst zur Rückzahlung auf. Verursachen die Rückforderungen oft existenzbedrohende wirtschaftliche Folgen, so sind die strafrechtlichen Konsequenzen ungleich spürbarer:

Wer im Rahmen der Beantragung von Corona-Soforthilfe falsche Angaben macht oder spätere Veränderungen nicht anzeigt sieht sich schnell mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB konfrontiert. Bei unsachgemäßer Beantragung von Kurzarbeitergeld hingegen besteht ein Strafbarkeitsrisiko wegen Betrugs gemäß § 263 StGB, da Subventionsbetrug mangels „Subventionen“ i.S.d. § 264 VIII StGB ausscheidet. Beide Strafrahmen, sowohl § 263 I StGB als auch § 264 I StGB, sehen – unabhängig von „besonders schweren Fällen“ – eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

 

H|T Strafverteidiger verteidigen im bundesweit größten „Corona-Betrugs-Verfahren“

Die H|T Strafverteidiger haben fundierte Kenntnisse und bereits vertiefte Erfahrungen in der Verteidigung in „Corona-Betrugs-Verfahren“. Aktuell verteidigen die H|T Strafverteidiger in dem hinsichtlich des Schadensumfangs und der Anzahl der Einzeltaten mutmaßlich größten Strafverfahren seiner Art in Deutschland. Daneben verteidigen die H|T Strafverteidiger auch in vielen kleinen und mittleren Verfahren.

 

Notwendigkeit konkreter Einzelfallanalyse

Die Gründe für Beantragungen trotz fehlender Anspruchsvoraussetzungen sind mannigfaltig. Jeder Einzelfall bedarf der konkreten Analyse. Fälle, in denen der Antragsteller aufgrund wirtschaftlicher Not überstürzt die Antragsformulare unrichtig ausfüllte, sind von denjenigen zu differenzieren, in denen der Umstand ausgenutzt wurde, dass die Anträge gemäß Weisung der Bundesagentur im vorläufigen Verfahren allein auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft wurden.

 

Enormes Strafbarkeitsrisiko gebietet fachliche Expertise

Angesichts umfassender behördlicher Ermittlungsmöglichkeiten und -aktivitäten ist die Gefahr, aufgrund unsachgemäßer Beantragung in den Blickpunkt strafrechtlicher Verfolgungen zu gelangen, nicht zu unterschätzen. Die Überschneidung der betroffenen Behördenkompetenzen ermöglicht und gebietet ihre Kooperation untereinander. Namentlich auf Seiten der Behörden werden neben der Staatsanwaltschaft oft auch die Hauptzollämter, die Steuerfahndungen und die Bundesagenturen für Arbeit tätig.  Bei Ermittlungen wegen betrügerischer Beantragung von Corona-Soforthilfen sind Umsatzeinbußen aufgrund umfassender Einsichtsmöglichkeiten der Finanzämter überprüfbar. Essenziell für die effektive Strafverteidigung beim Vorwurf der betrügerischen Beantragung von Kurzarbeitergeld ist die vertiefte Kenntnis der betrieblichen und personellen Voraussetzungen. So ist die detaillierte Sachprüfung der Anträge stets vorrangiger Schritt unserer Verteidigungsstrategie.

 

Haben auch Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, weil Ihnen „Betrug“ oder „Subventionsbetrug“ im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld oder Corona-Soforthilfen vorgeworfen? Zögern Sie daher nicht, sich an die H|T Strafverteidiger zu wenden.