12.10.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über die Dienste Snapchat und Dropbox in zwei Fällen kinderpornografische Videodateien besessen und an Dritte weitergegeben zu haben. Zudem stützten sich die Ermittlungsbehörden unkritisch auf die bloße Zuordnung von familiären IP-Adressen sowie nicht verifizierte Bestands- und Fake-Daten US-amerikanischer Provider. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Täterschaft sowie der rechtlichen Einordnung der Dateien bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte tatsächliche und rechtliche Beweiswürdigung zum mangelnden Besitzwillen, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine belastende Eintragung im Erziehungsregister und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.