08.10.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs auch Handlungen gegen den Willen seiner Partnerin vorgenommen und sie damit vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hamburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
