21.10.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, den damals 6-jährigen Neffen seiner damaligen Freundin sexuell missbraucht zu haben. Der einzige unmittelbare Belastungszeuge gibt an, dass es mit meinem Mandanten damals bei seinen Verwandten zu Hause zu sexuellen Handlungen gekommen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage des einzigen unmittelbaren Belastungszeugen bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Hervorgehoben wurde, dass die Erinnerungen des Zeugen durch suggestive Prozesse erheblich beeinflusst wurde. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
