19.10.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde von seiner ehemaligen Lebenspartnerin vorgeworfen, seine Stieftochter wiederholt im Intimbereich berührt zu haben. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass erhebliche Anhaltspunkte für eine immense suggestive Beeinflussung vorlagen, sodass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage bestand. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
