15.10.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Erwerbs und Besitzes von Jugendpornographie
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei jugendpornographische Videos via Dropbox ins Internet hochgeladen zu haben. Eine Auswertung seiner mobilen Endgeräte ließ dies nicht erkennen, zeigte jedoch mehrere gespeicherte inkriminierte Dateien. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits nicht besteht. Die Mengenverhältnisse zwischen legalen und illegalen Pornos lässt lediglich einen unvorsätzlichen und versehentlichen Besitz vermuten (sog. undoloser Beifang). Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
