29.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurden der Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten im Internet hochgeladen haben und im Besitz von computergenerierten kinderpornographischen Inhalten gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gibt und im Übrigen eine Einstellung aus Opportunitätsgründen nach Gesamtschau der Umstände angezeigt ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.