05.10.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinder– und jugendpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder– und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll einen kinderpornografischen Inhalt ins Internet hochgeladen haben. Im Wege einer Hausdurchsuchung seien auf seinen Endgeräten kinder- und jugendpornografische Inhalte aufgefunden worden. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Vorwurf unbegründet ist, da es am erforderlichen Besitzwillen fehlte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
