01.08.2026
WO? Amtsgericht (Schöffengericht) in NRW
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch
Ergebnis: Bewährungsstrafe
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, vor rund 25 Jahren in zwei Fällen schweren sexuellen Missbrauch begangen zu haben. Die größte Sorge des Mandanten galt daher einer möglichen Haftstrafe. Die Verteidigung stand dabei vor der Herausforderung, dass bereits eine der angeklagten Taten einen gesetzlichen Strafrahmen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vorsah und eine Bewährungsstrafe daher zunächst nur schwer erreichbar erschien. Rechtsanwalt Moro bereitete mit dem Mandanten einen Täter-Opfer-Ausgleich vor. Dadurch konnte erreicht werden, dass der anzuwendende Strafrahmen zugunsten des Mandanten verschoben wurde und letztlich noch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesprochen werden konnte. Zudem konnten den betroffenen Zeuginnen eine Aussage in der Hauptverhandlung erspart werden. Durch die konsensuale Verfahrensgestaltung konnte eine erneute persönliche Konfrontation mit dem Tatgeschehen vermieden werden. Für den Mandanten bedeutete das Ergebnis, dass eine Inhaftierung trotz der erheblichen Straferwartung verhindert werden konnte. Heute hat sich sein Leben grundlegend verändert: Er lebte in gefestigten familiären Verhältnissen und hatte über die Jahre ein vollständig anderes Leben geführt.
