28.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wird eine Vergewaltigung vorgeworfen. Die Anzeigenerstatterin, die Freundin eines Arbeitskollegen, soll zu ihm nach Hause gegangen sein, wo der Mandant diese dazu gedrängt haben soll, in seinem Bett zu schlafen. Schließlich soll er mit seinem Penis und seinen Fingern vaginal in sie eingedrungen sein. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Anzeigenerstatterin bestehen und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war.
