27.03.2025

WO? Landgericht Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Verurteilung in zwei Taten zu vier Jahren Freiheitsstrafe, Freispruch im Hinblick auf drei weitere Taten

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten sexuellen Missbrauch eines Kindes in fünf Fällen vor. In einer auf Freispruch ausgerichteten Verteidigung gelang es der Verteidigung, Zweifel an der Anklagehypothese zu säen. Das Mittel der Wahl waren hierbei insbesondere eine Vielzahl von Beweisanträgen. Auf diesem Wege gelang es, in über der Hälfte der angeklagten Taten einen Freispruch zu erzwingen. Die verbliebenen zwei Taten werden nun im Wege der Revision den Bundesgerichtshof beschäftigen.