18.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurden sexuelle Übergriffe im Rahmen einer Tinder-Bekanntschaft vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nicht nachweisbar gewesen, insbesondere da erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
