17.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht desexuellen Nötigung u.a. 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei Frauen sexuell genötigt und eine dritte vergewaltigt zu haben. Dabei blieb die dritte Frau jedoch anonym und ein Name wurde den Behörden nicht bekanntIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass der Mandant keine Handlungen gegen den Willen der Frauen ausgeführt hat. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Unglaubhaftigkeit der Aussagen der beiden aussagenden Zeuginnen im Sinne der Nullhypothese des BGH. Der Pfarrer, welchem sich die Messdienerinnen anvertrauten, gab das Geschehen lediglich mittelbar wieder, was ebenfalls nicht ausreicht. Es ist davon auszugehen, dass die unter Alkoholeinfluss ausgetauschten Küsse allesamt einvernehmlich erfolgten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.