02.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Kind seiner ehemaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig darstellen, dass bereits eine tatbestandliche Handlung durch das Kind nicht beschrieben wurde. Die Anzeigenerstattung war vielmehr Ergebnis autosuggestiver Prozesse der Mutter. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Lübeck einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.