16.10.2026

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe einer Patientin nach einer Operation im Aufwachsaal mehrfach vaginal den Finger eingeführt. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass das Ermittlungsergebnis zur Annahme einer die Anklageerhebung rechtfertigenden Verurteilungswahrscheinlichkeit nicht ausreichte. Die Angaben der Anzeigenerstatterin waren pauschal und detailarm. Insgesamt war ihre Aussage als unglaubhaft zu bewerten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.