Juli 2026

WO? Amtsgericht in Niedersachsen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugend- und Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage

Der Mandant hatte bereits zuvor ein Strafverfahren wegen eines gleichgelagerten Tatvorwurfs durchlaufen. Die Ausgangslage im erneuten Verfahren war daher besonders angespannt. Er räumte ein, erneut jugend- und kinderpornographische Bilddateien besessen zu haben. Gemeinsam mit der Verteidigung bereitete der Mandant eine ausführliche Einlassung vor, auf deren Grundlage die Verteidigung mit dem Gericht ein Rechtsgespräch führte. Dabei konnte insbesondere verdeutlicht werden, dass der Mandant nunmehr eine geeignete therapeutische Behandlung gefunden hat. Frühere therapeutische Ansätze hatten demgegenüber nicht hinreichend an den maßgeblichen Ursachen angesetzt. Das Gericht folgte der Auffassung der Verteidigung, dass neben dem umfassenden Geständnis insbesondere die nunmehr eingeleitete Therapie und die erkennbare Veränderung des Mandanten erheblich zu seinen Gunsten zu berücksichtigen waren. Im Ergebnis konnte erneut erreicht werden, dass weder im Führungszeugnis noch im Bundeszentralregister eine Eintragung erfolgte.