01.07.2026
WO? Amtsgericht in Brandenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Kinder- und Jugendpornografie
Ergebnis: Einstellung
Der Mandant räumte den Besitz jugend- und kinderpornographischer Bilddateien ein. Für ihn stand von Beginn an vor allem eines im Mittelpunkt: Eine Eintragung im Führungszeugnis sollte unbedingt vermieden werden, da diese für seine persönliche und berufliche Zukunft erhebliche Folgen gehabt hätte. Auf Basis einer ausführlichen Einlassung führte Rechtsanwalt Moro bereits vor der Hauptverhandlung und zu deren Beginn ein Rechtsgespräch. Im Ergebnis konnte das Verfahren eingestellt werden. Damit blieb dem Mandanten nicht nur die von ihm besonders unerwünschte Eintragung im Führungszeugnis erspart. Zugleich konnte vermieden werden, dass der Mandant die erheblichen Kosten des bereits eingeholten Sachverständigengutachtens zur Auswertung der sichergestellten Dateien tragen musste. Diese hätten sich voraussichtlich auf einen fünfstelligen Betrag belaufen. Die Einstellung des Verfahrens stellte für den Mandanten daher sowohl in persönlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht eine erhebliche Entlastung dar.
